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발행년 : 2008 
구분 : 국내학술지 
학술지명 : 人權과 正義 : 大韓辯護士協會誌 
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신생아의 안락사에 관한 연구 

= Eine Studie über die Früheuthanasie

  • 저자[authors] 주호노
  • 학술지명[periodical name] 人權과 正義 : 大韓辯護士協會誌
  • 권호사항[Volume/Issue] Vol.-No.387[2008]
  • 발행처[publisher] 대한변호사협회
  • 자료유형[Document Type] 학술저널
  • 수록면[Pagination] 114-129
  • 언어[language] Korean
  • 발행년[Publication Year] 2008

초록[abstracts] 
[신생아의료의 발달과 더불어 중증의 장애신생아의 출생도 늘어나고 있다. 더 이상의 장애제거 가능성과 치료가능성이 존재하지 않는 상황에서 이들에 대한 치료는 언제까지 계속되어야 하는가가 문제되지 않을 수 없다. 더구나 형법상 절대적 생명보호의 원칙은 중증의 장애신생아의 경우에도 예외가 인정될 수 없기 때문에 그 해결은 쉽지 않다. 여기서 대두되는 것이 바로 신생아안락사의 문제이다. 신생아안락사란 중증의 장애신생아에 대하여 이를 적극적으로 살해하거나 생명유지치료를 포기 내지 중단하여 사망에 이르게 하는 것이라고 할 수 있다. 이에 관하여는 현행법상 하등의 규정이 존재하지 않고, 선행연구도 전혀 없다.  이 논문은 신생아안락사에 관한 외국의 논의를 바탕으로 이에 관한 해결책의 방향을 제시하고자 한다. 이 논문의 I은 서론이고, IV는 결론이다. II에서는 해외에서의 논의로서 네덜란드, 독일, 영국 및 일본에서의 논의를 살펴본다. 특히, 네덜란드의 그로닝 지침과 독일의 아인벡 권고에 관하여 상세히 소개한다. 여기에서는 일정한 요건하에 신생아안락사를 허용하도록 하고 있다. III은 신생아안락사의 허용요건이다. 신생아안락사도 일반인에 대한 안락사에 있어서와 원칙적인 문제에 있어서는 크게 다를 것이 없다. 여기서 신생아안락사의 허용요건을 적극적 신생아안락사와 소극적 신생아안락사로 대별하여 고찰한다. 그러나 신생아는 원천적으로 의사무능력자라는 점과 인생의 경험이 전무하다는 점에서 일반인의 경우와 다른 특수성을 가지고 있다. 따라서 의사능력을 전제로 하거나 본인의 의사를 추정하는 신생아안락사의 형태, 즉 간접적 신생아안락사 내지 소극적 신생아안락사는 인정될 수 없음을 밝힌다. 결국, 신생아에 대한 안락사는 그의 의사와 무관하게 소극적 신생아안락사의 형태로서 일방적인 치료포기 내지 중단에 의하여 인정될 수밖에 없게 된다. 이 논문은 결론에서 일방적 치료포기 내지 중단의 기준으로서 독일의 학설에 의하여 주장하고 있는 불가능성, 기대불가능성, 비인간성, 불비례성 및 고통의 완화에 관하여 검토하고 최종적으로 이에 관한 더 많은 연구와 사회적 합의를 바탕으로 한국형 기준을 도출할 것을 제안하고 있다.

Diese Arbeit beschaftigt sich mit dem Thema der Fruheuthanasie bei schwerstbeschadigten Neugeborenen. Es gibt einen Uberblick uber Fragen und Entscheidungen bieten und die Komplexitat dieses Thema zum Ausdruck bringen. Diese Untersuchung besteht aus 4 Teile. Teil 1 ist Einleitung und beginnt mit dem Begriff der Fruheuthanasie. Es gibt also Problematik und den Grundsatz des absoluten Lebensschutzes. Ausgangspunkt ist der Grundsatz, dass jeder Mensch ein Recht auf Leben hat. Das Leben wird in Phase in gleicher Weise als Rechtsgut angesehen, welches ohne Rucksicht auf das Lebensgefuhl sowie das Lebensinteresse des einzelnen anerkannt wird. Es ist zudem grundsatzlich geschutzt ohne Rucksicht auf die Wertschatzung, welche die Allgemeinheit dem Leben des einzelnen als sozialer Funktion entgegenbringt. Der Schutz des Lebens hangt daher auch nicht vom Alter des Rechtsguttragers und seinem Gesundheitszustand ab. Sogar schwerste Mißbildungen oder geistige Defekte durfen nicht zu einer rechtlichen Beurteilung als lebensunwertes Leben fuhren oder gar die Befugnis zu dessen Vernichtung mit sich bringen. Insoweit besteht der Grundsatz eines absoluten Lebensschutzes. In Korea gibt es zurzeit kein Gesetz, das die Fruheuthanasie direkt regelt. Menschliches Leben darf in keinem Fall aktiv vernichtet werden. Sie fallt unter den §250 Totung, §251 Kindestotung oder §252 abs. 1 Totung auf Verlangen des koreanischen StGBs. Das Leben wird nicht mehr biologisch.quantitativ, sondern personal.qualitativ betrachtet. Teil 2 befasst sich mit der Diskussion um Fruheuthanasie in Auslander. Er versucht eine umfassende rechtsvergleichende Analyse der Gesetzgebung einschließlich der einigen Falle zur Fruheuthanasie in Niederland, Detschland, England und Japan. Im Januar 2005 gibt es besonders in Niederland sog. Groningen Protokoll als Staat.Richtlinie zur Fruheuthanasie. In Deutschland liegt also ein Alternativentwurf eines Gesetzes uber Sterbehilfe(1986) und die Einbecker Empfehlungen(Ursprungliche Fassung von 1986/Revidierte Fassung von 1992) als Richtlinie zur Fruheuthanasie vor. Die Einbecker Empfehlungen hat die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht(DGMR) beschlossen, um der Rechtsunsicherheit bei Behandlung Fruhgeborener und schwerstbehinderter Kinder zu begegnen. Am 15. November 2006 bietet England sog. die Empfehlungen von Nuffield Council on Bioethics. Trotz entgegenstehender Rechtssprechung zur Euthanasie (1962 Nagoya.Urteil/1995 Tokai.Universitat Fall) hat Japan keinen Fall und keine Regelung hinsichtlich der Gesetzesaspekte zur Fruheuthanasie. Teil 3 untersucht die Zulassigkeitsvoraussetzungen der Fruheuthanasie. Die Fruheuthanasie bei schwerstgeschadigten Neugeborenen ist nur ein Sonderfall in der allgemeinen Debatte um die Euthanasie. Dieser Teil zeigt, dass zwischen aktiver und passiver Fruheuthanasie unterschieden wird. Aktive Fruheuthanasie meint die bewusste Heilbeifuhrung bzw. Beschleunigung des Todes, etwa durch das Spritzen bestimmter Medikamente, unabhangig ob das Neugeborene bereits im Sterben liegt oder noch gerettet werden konnte. Passive Fruheuthanasie dagegen meint das Sterbenlassen bzw. Liegenlassen des Neugeborenen. Das scherstbehinderte Neugeborne wird sterben, wenn auf lebenserhaltende bzw. Lebensverlangernde intensivmedizinische Maßnahmen sowie chirurgische Eingriffe verzichtet wird, obwohl sie aus medizinischer Sicht durchaus moglich sind, um das Leben des Kindes zu erhalten. Passive Fruheuthanasie meint sowohl die Falle, in denen eine Behandlung gar nicht aufgenommen wird als auch die Falle, in denen die Behandlung zwar aufgenommen, aber aufgrund mangelnder bzw. Fehlender Genesungsaussichten wieder abgebrochen wird. Aktive oder passive Fruheuthanasie ist laut §250 Totung oder §251 Kindestotung des koreanischen StGBs dann strafbar, wenn eine Lebensverlangerung beim Neugeborenen moglich gewesen ware. Ein Sterbenlassen schwerstgeschadigter Neugeborener ist deshalb nur in solchen Fallen zulassig, die dem einseitigen Be...]

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